Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Premiumförderung
Sichern Sie sich bis zu 55% Zuschuss für die energetische und ressourcenorientierte Optimierung von Anlagen und Prozessen.
Im Förderprogramm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" - Modul 4 werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von Anlagen und Prozessen, die damit zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz beitragen gefördert.
Das wird gefördert
- Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik (Heizung, Lüftung, Klimaanlagen, Beleuchtung), sofern sie primär auf Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken.
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte wie energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Nutzung erneuerbarer Energien, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess wie Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
Art und Höhe der Förderung
- bis 25 % für große Unternehmen
- bis 35 % für mittlere Unternehmen
- bis 45 % für kleine Unternehmen
Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung.
Bei Förderung nach De-minimis-VO maximal 300.000 € bezogen auf die Investitionskosten.
Förderung nach AGVO maximal 20 Millionen € für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen. Je nach Art der geplanten Investition, richtet sich die Förderung bei der EEW-Förderung nach Artikel 36, 38, 41, 46, 47 oder 49 der AGVO. Es bestehen unterschiedliche Fördersätze und diese richten sich auch teilweise danach ob Investitionsmehrkosten oder Investitionsgesamtkosten gefördert werden. Teilweise halbiert sich der Fördersatz.
Die Höhe der Förderung orientiert sich zudem an den jährlich eingesparten Tonnen CO2 (THG-Einsparpotential). Sie ist auf 1.600 Euro für große, 2.200 Euro für mittlere und 2.600 € für kleine Unternehmen pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt.
Energieeinsparkonzept
Zur Beantragung der Fördermittel benötigen Sie ein Energieeinsparkonzept, welches durch einen Experten für Energieeffizienz erstellt werden muss.
Gerne erstellen wir für Sie das Energieeinsparkonzept zu Ihrem Projekt.
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