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Energieberatung für KMU

Die Beratung erfolgt als Energieaudit im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie! Bei Beantragung einer geförderten Beratung erhalten Sie einen Beratungskostenzuschuss von 80%.

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Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Im Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 aus der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Energieaudits nach DIN EN 16247 mit einem Kostenzuschuss in Höhe von bis zu 80%. Das bekannte Förderprogramm Energieberatung Mittelstand wurde dadurch ersetzt.

Ein Energieaudit nach 16247 ist die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation. Dabei werden Energieflüsse untersucht, Ergebnisse der Analyse des IST-Zustandes dargestellt und daraus Potentiale für Energieeffizienzverbesserungen identifiziert. In einem Energieauditbericht sind die durchgeführten Analysen und Ergebnisse zusammengetragen.

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Außerdem Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt.

Art und Höhe der Förderung

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Der maximale Zuschuss liegt bei 6.000 Euro.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage. Sprechen Sie uns an!