Energiemanagement nach SpaEfV
Seit dem Jahr 2013 ist die Einführung eines Energiemanagementsystems für verschiedene Bereiche verpflichtend:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die den sogenannten Spitzenausgleich nutzen müssen ein Energieaudit nach DIN EN 16247 oder die Einführung eines alternativen Energiemanagements nachweisen.
- Große Unternehmen müssen ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ein Energiemanagementsystem nach DIN 50001 [2] nachweisen.
Das tun wir für Sie:
Wir unterstützen Sie in allen Fragen zur Einführung von Energiemanagement.