Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Basisförderung
Im Förderprogramm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" - Modul 4 - Basisförderung werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von Anlagen und Prozessen, die damit zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz beitragen gefördert.
Die Basisförderung fördert den Austausch von ineffizienten Bestandsanlagen, insofern der Endenergiebedarf um mindestens 15% reduziert wird.
Das wird gefördert
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
- Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen
- Werkzeugmaschinen
- Pelletpressen, Brikettierpressen
- Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
- Kinoprojektoren
- Elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
- Solarien
Art und Höhe der Förderung
- 15 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen
Förderung nach AGVO maximal 20 Millionen € für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen. Gefördert werden die Investitionsgesamtkosten, Investitionsvolumen mindestens 10.000€.
Bescheinigung der Endenergieeinsparung
Zur Beantragung der Fördermittel benötigen Sie eine Bestätigung, welche durch einen Energieeffizienz-Experten erstellt werden muss.
Gerne Bestätigen wir für Sie die Endenergieeinsparung zu Ihrem Projekt.
Kontaktieren Sie uns [2], wir bieten Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Termin um Ihr Vorhaben näher zu charakterisieren.