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Neues Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Alle nicht zur KMU-Gruppe gehörenden Unternehmen werden gesetzlich verpflichtet ein unabhängiges Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Das Energieaudit ist alle vier Jahre zu wiederholen. Betroffen hiervon sind alle Unternehmen die nicht zur Gruppe der sogenannten KMU (Kleine und mittelständische Unternehmen) gehören.

  • Nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie sind alle Nicht-KMU verpflichtet bis zum 05.12.2015 Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchzuführen
  • Unternehmen die die gesetzlichen Vorgaben nicht rechtzeitig erfüllen müssen mit Geldbußen von bis zu 50.000 EUR rechnen

Hintergrund ist folgender:

Die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, aus der die Vorgabe der verpflichtenden Durchführung von Energieaudits folgt, ist am 4. Dezember 2012 in Kraft getreten.

Alle 28 EU-Mitgliedstaaten müssen sie in nationales Recht umsetzen. Der Gesetzentwurf wurde am 06. März 2015 in Deutschland vom Bundesrat beschlossen und soll zum Frühjahr 2015 in Kraft treten. Ziel der EU-Energieeffizienzrichtlinie ist die schrittweise Steigerung der Energieeffizienz.

Von dieser Regelung betroffen sind nicht nur das produzierende Gewerbe und die Industrie, sondern auch Dienstleistungsunternehmen, wie Handel, Banken und Versicherungen. Dies sind in Deutschland aktuell mehr als 50.000 Unternehmen.

Weitere Informationen hierzu:

http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieaudit/energieaudit_node.html